Eigentlich kommt man gar nicht auf die Idee, einen seiner Wettbewerber von der Website auszusperren. Doch wenn man merkt, dass ungewöhnlich viele Seitenaufrufe in den Produktlisten generiert werden, kann es schon mal passieren das ein Sicherheitssystem die IP-Adresse des Konkurrenten sperrt. Genau dies geschah in der Vergangenheit und wurde bis vor das Oberlandesgericht Hamm getragen.
(Az.: 4 U 37/08)
Verhalten sich Wettbewerber beim Besuch einer Website ungewöhnlich, darf man diese durchaus auch von der Website aussperren, dies entschied das Oberlandesgericht Hamm in einem Fall, bei dem mehrere Mitarbeiter eines Konkurrenten auf einer Wettbewerberseite die Produktlisten in zwei Stunden über 650 Mal aufgerufen haben, ohne dabei detaillierte Einzel-Infos oder Bilder der Produkte anzusehen. Die Website hat ein Sicherheitssystem installiert, das dann zuschlug als dieses ungewöhnliche Verhalten der IP-Adressen auffiel. Konsequenz: Die IP-Adressen des Konkurrenten wurden gesperrt.
Wegen „Behinderung eines Wettbewerbers“ wollte das ausgesperrte Unternehmen jedoch vor Gericht ziehen. Also wurde eine Klage eingereicht und darin wurde aufgeführt, dass man nur prüfen wollte ob das Unternehmen wirklich die ausgezeichneten 5.000 lieferbaren Artikel besitzt. Es hätte ja auch ein haltloser Werbeslogan sein können. Man behauptete, dass die Art / Anzahl der Zugriff ganz normal gewesen sei und das es keine Beeinträchtigungen für die Website habe.
Das Oberlandesgericht Hamm hat aber die Entscheidung der Vorinstanz ebenfalls bestätigt. Die Sperre der IP-Adressen ist berechtigt gewesen. Denn es wurde nicht gezielt ein Konkurrent ausgesperrt, sondern eine IP-Adresse die wegen unnatürlichen Verhalten aufgefallen war. Das ein Sicherheitssystem dann die IP-Adresse blockiert, ist ja Sinn und Zweck des Systems. Revision wurde nicht zugelassen und das Urteil ist bereits rechtskräftig.









Auf was für Klagen manche Leute kommen, ist echt unglaublich. Aber auch die Rechtsanwälte scheinen heute jeden Euro nötig zu haben, wenn sie so einen Quatsch vor Gericht vertreten.