Am Montag hat es ein bislang bundesweit beispielloses Urteil am Landgericht Göttingen gegeben. Drei Jura-Studenten wurden wegen Betrug im Internet, zu Freiheitsstrafen verurteilt die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Die zwei Haupttäter sind 26 Jahre und stammen aus Fulda und Hamburg. 18 und 15 Monate Haft auf Bewährung für die beiden. Wegen Beihilfe wurde noch ein 25 Jahre junger Göttinger zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Weiter müssen die drei bis zu 25.000 Euro an Einrichtungen der Opferhilfe zahlen.
Die Zwangsspenden – so bezeichne ich sie jetzt mal – sind aber gerechtfertigt, denn Geld haben die drei Jura-Studenten über die Betrugssache ausreichend einkassiert. Per E-Mail lockten die drei Täter ihre Opfer auf manipulierte Internetseiten. Dort ankommen haben die Besucher ohne es zu merken, direkt einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen. Mit dieser Masche gelang es den Studenten über 130.000 Euro zu bekommen.
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In Deutschland sollen es rund eine Million Handybesitzer gewesen sein, die von den zehn Hauptbeschuldigten und den weiteren 206 Beschuldigten abgezockt wurden. Die Abzocke selbst führten die Beschuldigten über vermeintliche Flirt-SMS-Angebote durch. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft Kiel und erhob am Dienstag die Anklage gegen zehn Hauptbeschuldigte wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs.
Die anderen 206 Beschuldigten dürfen sich laut Oberstaatsanwalt Uwe Wick auf ein gesondertes Ermittlungsverfahren einstellen. Bei den Hauptbeschuldigten handelt es sich um Betreiber von solchen betrügerischen SMS-Börsen in denen man den Handybesitzern über äußerlich seriös erscheinende SMS-Kontakte das Geld aus der Tasche zieht. Diese SMS-Kontakt-Börsen sollen die Beschuldigten bereits seit 2005 betreiben.
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Apple wollte diesen Weg scheinbar gehen. Doch sind sie sind hoch geflogen, tief gefallen! Der Computerhersteller Apple wurde von den Geschworenen eines amerikanischen Bezirksgerichts wegen der Patentverletzung schuldig befunden. Dem Unternehmen brummte das Gericht eine Strafe von mehreren Millionen Dollar auf.
Etwa 14,3 Millionen Euro (knapp mehr als 19 Millionen Dollar) muss Apple nun an eine kleine kalifornische Firma zahlen. Seit 2002 hält die Firma Opti Technologies das Patent, in dem beschrieben wird wie man Daten auf schnellem Wege zwischen Prozessor, Arbeitsspeicher und anderen Komponenten verteilt.
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Eigentlich kommt man gar nicht auf die Idee, einen seiner Wettbewerber von der Website auszusperren. Doch wenn man merkt, dass ungewöhnlich viele Seitenaufrufe in den Produktlisten generiert werden, kann es schon mal passieren das ein Sicherheitssystem die IP-Adresse des Konkurrenten sperrt. Genau dies geschah in der Vergangenheit und wurde bis vor das Oberlandesgericht Hamm getragen.
(Az.: 4 U 37/08)
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