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Netbook Abmahnung im Netz

Kurz was für den Abend: Seit kurzer Zeit kursieren im Internet neue Abmahnungen. Diesmal geht es um den Begriff „Netbook“, den sich die Firma Psion im Jahr 1996 als Marke angemeldet hat, und im Jahr 1998 dann bestätigt bekommen hat. Nun sollen Betreiber von Netbook-Foren etc. Abmahnungen der Anwälte von Psion erhalten, weil die Betreiber keine Zustimmung zur Benutzung des Warenzeichens erhalten haben.

Der Begriff Netbook ist heute eine Bezeichnung für kleine Notebooks mit günstiger, aber ausreichender Ausstattung einem Display zwischen 7 bis 10 Zoll. Im Internet kann man selber prüfen das die Firma Psion wirklich die Marke Netbook besitzt. Es ist also in dieser Hinsicht kein Scherz. Wohl sollen die Betreiber von Netbook-Seiten die die Marke im Namen verwenden, jetzt bis März 09 Zeit haben, um sich einen neuen Namen zu suchen. Die Unterlassungsaufforderungen werden von der Londoner Kanzlei Origin Intellectual Property Consulting verschickt.

Ihr braucht euch nicht Fragen was eine solche Firma mit dem Namen Netbook will. Denn die Firma hat wirklich mal ein Netbook entwickelt und auch auf einem Messestand mit ausgestellt. Also ist der Namen Netbook keinesfalls an den Haaren herbeigezogen, sondern sichert nur die eigenen Absichten. Leider erschienen die Abmahnungen am 23. Dezember 2008, was wohl einigen Betreibern von Netbook-Seiten ziemlich in die Weihnachtsstimmung gespuckt hat. Finde ich schade, denn damit könnte man ja auch bis Januar 09 warten. Berechtigt scheint eine solche Abmahnung ja zu sein, denn man soll ja immer eine Markenrecherche machen, bevor man sich einen Namen aussucht. Auch wenn Netbook einen recht umgangssprachlichen Begriff darstellt. Vielleicht ist ja auch alles nur ein Abmahn-Fake, ich drücke die Daumen das es niemanden teuer erwischt und alle mit einer Warnung davon kommen.

Kategorie: Internetrecht

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2 Antworten zu "Netbook Abmahnung im Netz"

  1. Es handelt sich hierbei nicht um Abmahnungen. Abmahnungen sind in Deutschland verbreitet und beinhaltet eine direkte Einforderung eines bestimmten Betrags. Bei den Schreiben von Psion werden weder rechtliche Schritte angedroht, noch werden die Seiten “abgemahnt”. Es wird lediglich darauf hingewiesen, dass man den Begriff “Netbook” rechtlich geschützt hat.

  2. Eisy sagt:

    Hi,

    vielen Dank für den Hinweis. Wenn es so ist, dann geht man ja ganz fair mit den Betreibern von Netbook-Seiten um. So sollte es immer sein. Ich habe es nur anderen Medien entnommen und da sprach man mehr von Abmahnungen und Unterlassungserklärungen etc.

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