Mini GmbH

Im Jahr 2008 wurde zur Freude vieler Existenzgründer das Gesetz zur Mini GmbH beschlossen. Bis die Mini GmbH gegründet werden durfte, vergingen noch ein paar Wochen / Monate, dann am 01. November 2008 konnte die erste Mini GmbH gegründet werden. Korrekt nennt sich die Mini GmbH eigentlich Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt).

Bei der Mini GmbH handelt es sich nicht um eine eigene Rechtsform, sondern um eine Unterform der normalen GmbH. Zum Vorteil der Existenzgründer und anderer Unternehmen, muss man bei der Mini GmbH Gründung keine 25.000 Euro Stammkapital vorweisen, sondern kann bereits mit nur einem Euro starten. Daher auch der weitere Begriff „1 Euro Gmbh“ den man häufig im Internet findet.

Viele sehen die Mini GmbH jetzt als gute Alternative zur englischen Limited. Denn auch bei der Mini GmbH muss der Existenzgründer keine Angst um sein privates Vermögen haben. Vor dem Gesetz ist die Mini GmbH genau wie die GmbH eine juristische Person. Bei Streitigkeiten kommt die Mini GmbH mit dem Geschäftsvermögen auf. Damit der Missbrauch minimiert wird, muss jedes Jahr ein viertel des Jahresgewinnes in das Stammkapital der Mini GmbH eingelegt werden. Mit dem Erreichen der 25.000 Euro kann die Mini GmbH zu einer GmbH umgewandelt werden.

Deutschland erhofft sich durch die Mini GmbH (korrekt: Unternehmergesellschaft) ein stärkeres Wachstum bei den Existenzgründern. Es gibt zahlreiche Seiten mit Informationen zur Mini GmbH Gründung etc. im Internet, die wichtiges Material, wie den Businessplan und andere Formulare zur Verfügung stellen. Weitere Begriff mit M findet man in meinem Internet Lexikon, auch eigene Definitionen können per E-Mail gesendet werden.

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