0

Kleingedrucktes erzwingt keine Zahlung

Oft übersieht man das Kleingedruckte. Besonders bei „auf dem ersten Blick“ vermeintlich kostenlosen Angeboten, kann dies schnell zum großen Ärgernis führen. Aktuell gab es wieder so einem Fall vom AG München (264 C 13765/07). Inhalt war, dass ein Verlag mit einem „kostenlosen“ Eintrag in ein Branchenbuch geworben hat. Im Kleingedruckten stand dann aber etwas von einem kostenpflichtig, hervorgehobenen Eintrag. Kosten tut diese erstmal satte 830,- Euro.

Die Klägerin hatte unwissentlich die Unterschrift gegeben und die Buchhaltung hat es bezahlt. Als es aufgedeckt war, wollte die Klägerin natürlich Ihre Kosten zurück. Das Gericht hat ihr Recht gegeben und verurteilte damit das Unternehmen zur Zahlung. (Original vom AG München)

Besonders beliebt sind diese Methoden auch im Adult, Flirt und SMS-Bereich. Dieser Eintrag stellt selbstverständlich, ausdrücklich keinerlei Rechtsberatung dar.

Kategorie: Internetrecht

Dieser Artikel hat bereits 588 views

Linkbutler.de - Link-Management

Antwort hinterlassen

Antwort eintragen

© 2007 - der Joghurt verfällt - eisy.eu Marketing Blog ® eisy.
.