Gestern habe ich die Links der Woche nicht mehr geschafft, außerdem veröffentlichen ja auch viele Blogger ihre Links der Woche immer freitags und dann haben alle genug zu lesen. Aus diesem und weiteren Gründen, sind meine Links vom 16. Januar 2010 bis 23. Januar 2010 erst heute, am Samstag dran. Gegeben hat es in dieser Woche genug Beiträge, aber wie gewohnt, möchte ich nur ein paar wenige Beiträge aufführen, dafür aber sortiert nach der Thematik.
Bevor die Links der Woche losgehen, möchte ich mich aber noch bei allen Werbepartnern bedanken die gleich zu Beginn von 2010 die frischen Werbeflächen auf eisy.eu kreativ füllen. Für die Leser sollten all fünf Werbepartner sehr themenrelevant sein. Danke! All diejenigen die gern Werbung auf eisy.eu buchen möchten, finden alle dazugehörigen Informationen auf der Unterseite „Werbung buchen“ die oben im Header unter dem Suchfeld als „Werben“ dargestellt wird. Nun die Links der Woche.
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In einem Bericht der Augsburger Allgemeine habe ich soeben erfahren, dass die Stadt Augsburg einen Blogger hat abmahnen lassen. Der Grund für die Abmahnung, die der Blogger Michael Fleischmann erhielt, ist die Verletzung des Namensrechts der Stadt Augsburg und das kostet ihn jetzt 1890,91 Euro. Das Jahr 2009 hatte schon einige interessante Abmahnungen gezeigt, aber scheinbar soll es noch nicht vorbei sein. Der 25-jährige Blogger wollte gemeinsam mit zwei Freunden ein Weblog starten. Die Themen: Internet, Technik und das öffentliche Leben. So zumindest entnehme ich es dem Bericht der Augsburger Allgemeine.
Die drei Jungs wollten die Domain ausgburgr.de benutzen. Hatten aber leider nicht weit genug, oder besser gesagt, nicht korrekt gedacht. Stadtnamen fallen – ohne das es Rechtsberatung darstellt – in den Bereich des Namensrechts. Ähnlich wie beim Markenrecht, kann man eine Verletzung eben dieser Rechte begehen, wenn man ohne ausdrückliche Erlaubnis den Namen oder einen Tippfehler, bzw. eine ähnliche Schreibweise benutzt.
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Richtig muss die Überschrift lauten: „Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben“. Aber das war mir jetzt zu lang. Viele werden schon wissen worauf ich hinaus will. Wie hoch ist die Mehrwertsteuer eigentlich auf deiner letzten Rechnung im Bereich Webdesign? Hast du zufällig 19% MwSt. bezahlt oder bist du mit 7% MwSt. davon gekommen? Ich muss sagen, dass auch ich Rechnungen lange Zeit mit 19% MwSt. geschrieben habe.
Ich habe letztens wieder ein bisschen in den Büchern geblättert. Gesetzbücher sind ja sowas von trocken und eigentlich auch eine Lektüre, die man sich gerne spart. Irgendwie findet man aber immer etwas, wie beispielsweise jetzt den § 12 Steuersätze Abs. 2 Nr. 7c UStG. Bevor ich darauf eingehe, erst der Vermerk das dieser Blogbeitrag ausdrücklich keine Rechts- oder Steuerberatung darstellt. Wer diese will, geht zum Steuerberater oder Rechtsanwalt seines Vertrauens. Vielen Dank. Nun zum § 12 aus dem UStG.
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Was bringt 11 Chinesen in den Kast? Software haben sie gefälscht und dafür wurden die elf Chinesen jetzt von einem chinesischen Gericht in Shenzhen zu Haftstrafen verurteilt. Die Dauer der Haftstrafen geht von 1 ½ Jahren bis 6 ½ Jahre. Wie aus einer Mitteilung von Microsoft zu entnehmen ist, soll es sich bei den Chinesen um die Anführer des wohl weltweit größten Softwarefälscher-Syndikats gehandelt haben.
Die Raubkopierer machten sich an Microsoft-Produkten im Wert von umgerechnet 1,4 Milliarden Euro zu schaffen. Die Software wurde kopiert und dann weltweit vertrieben, so der Vorwurf gegen die Elf! Der Fälscherring arbeitet aus der südchinesischen Provinz Guangdong. FBI und PSB (chinesische Büros für öffentliche Sicherheit) haben die Verurteilten im Juli 2007 festgenommen. Auf das Urteil musste wohl ziemlich lange gewartet werden. Für Microsoft ist das Urteil eine Art Botschaft an die Fälscher.
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Wie neueste Nachrichten zeigen, wurde Google, Microsoft und Apple wegen Patentverletzung auf Schadenersatz verklagt. Durchbringen will dies das kleine Unternehmen Cygnus Systems und bezieht sich dabei auf das US-Patent 7346850, so die aktuellen Berichte die im Internet auf Gulli.com und anderen Websites kursieren.
In der Klageschrift die als PDF vorliegt, soll es um die grafische Vorschau von Dateiinhalten gehen. Sprich, die kleinen Icons die in Betriebssystemen und Browsern eine Vorschau auf die Dateien geben. Benutzt wird sowas im Browser Google Chrome, im Internet Explorer 8 von Microsoft und im Windows Vista, genau wie im Browser Safari und im Mac OS X.
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Kurz was für den Abend: Seit kurzer Zeit kursieren im Internet neue Abmahnungen. Diesmal geht es um den Begriff „Netbook“, den sich die Firma Psion im Jahr 1996 als Marke angemeldet hat, und im Jahr 1998 dann bestätigt bekommen hat. Nun sollen Betreiber von Netbook-Foren etc. Abmahnungen der Anwälte von Psion erhalten, weil die Betreiber keine Zustimmung zur Benutzung des Warenzeichens erhalten haben.
Der Begriff Netbook ist heute eine Bezeichnung für kleine Notebooks mit günstiger, aber ausreichender Ausstattung einem Display zwischen 7 bis 10 Zoll. Im Internet kann man selber prüfen das die Firma Psion wirklich die Marke Netbook besitzt. Es ist also in dieser Hinsicht kein Scherz. Wohl sollen die Betreiber von Netbook-Seiten die die Marke im Namen verwenden, jetzt bis März 09 Zeit haben, um sich einen neuen Namen zu suchen. Die Unterlassungsaufforderungen werden von der Londoner Kanzlei Origin Intellectual Property Consulting verschickt.
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Die US-Musikindustrie will die bisherige Strategie mit der sie gegen Raubkopierer vorgehen, endlich aufgeben und eine neue Taktik anwenden. Bisher hatte man immer mit Massenklagen gehandelt, was in der Öffentlichkeit für viel Aufsehen sorgte und nicht gerade für das Image der Musikindustrie sprach. Jetzt will man mit den großen Internet-Providern gemeinsam gegen die Raubkopierer vorgehen, die illegale Musik, Filme und Bücher runterladen oder im Internet verbreiten.
Wie dies aussehen könnte? Wenn die Musikindustrie auf einen Raubkopierer stößt, gibt sie diese Information direkt an den Provider weiter. Der Provider soll dann den Nutzer verwarnen und wenn er weiterhin illegal Musik runterlädt, soll es auch zu einer Sperrung des Internet-Accounts kommen. Für User die das Internet gerne benutzen, eine Höchststrafe.
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Im Internet geht seit einiger Zeit eine Welle an Beschwerden im Bezug auf den Ebayhändler Topseconds rum. Ich habe das ganze Thema nur ansatzweise verfolgt und weiß nicht in wie weit Topseconds bei Ebay einen Betrug durchzieht, oder auch nicht. Soweit ich auf diversen Blogs lesen konnte, hat sich Topseconds wohl bereits gemeldet und will dafür sorgen das die Uhren von Topseconds auch ausgeliefert werden. Wer will, kann sich ja selbst mal einen kleinen Überblick verschaffen.
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Wer Google Mail (Googlemail) meint, hat in Deutschland nicht „GMail“ zu schreiben. Denn GMail ist der Dienst von Daniel Giersch in Deutschland und nicht das Mail-Angebot von Google. Mit einem Abmahnschreiben wendet sich der Betreiber laut Medienberichten jetzt auch gegen Apple und T-Mobile. Wohl soll im OS vom iPhone und in Werbung Gmail erwähnt werden, obwohl es auf das Angebot Google-Mail verweist. Wer dies tut, nutzt den Namen von Daniel Giersch wohl für einen falschen Dienst.
In der Vergangenheit gab es mal einen großen Streit zwischen Google und Daniel Giersch, doch in Deutschland hat er GMail für sich behaupten können und Google musste den Kürzeren ziehen und sich für Google Mail entscheiden.
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Stellt euch mal vor, ihr würdet einen Zwinker-Smilie oder lächelnden Smilie benutzen und müsstet dafür eine Gebühr bezahlen. Es wäre wohl unter aller Sau. Gut das die Patentämter etc. noch ein bisschen mitdenken und sich nicht auf jeden Mist einlassen. Ein russischer Geschäftsmann hat nämlich versucht die Zeichenfolge für den Zwinker-Smilie (also
) als Marke für sich eintragen zu lassen. Dann wollte er von Unternehmen immer schön die Lizenzgebühren einkassieren. Doch von Privatpersonen wollte er nicht verlangen.
Auf Deutsch gesagt: Der russische Geschäftsmann wollte die Internetgemeinde abzocken! Anders kann ich einen solchen Versuch leider nicht deuten. Außerdem wollte er dann auch gegen die Benutzung des normalen lächelnden Smilie vorgehen, denn dieser würde eine Verwechslungsgefahr zu seinem Zwinker-Smilie darstellen. Gut das die Patentbehörde das Vorhaben gestoppt hat, so dass die Nutzung der Smilies weiterhin gebührenfrei bleibt. Schon hart wie manche versuchen sich an den armen Smilies zu vergreifen. Ich will nicht wissen was abgegangen wäre, wenn er damit auf irgendeinem Weg durchgekommen wäre. Besonders Smilie-Seiten wären wohl mal richtig am Brechen gewesen. Na gut, ging ja alles seinen logischen Weg und wurde abgewehrt.
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