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Abmahnung wegen Produktbildern beim Verkauf

rechtundgesetzVerkauft man im Internet Produkte, will man mit einem oder mehreren Fotos die Verkaufschancen erhöhen. Dies funktioniert bei Auktionsportalen wie eBay, Hood und anderen auch sehr gut. Jedoch sollte man darauf achten das man selbst zur Kamera greift und die Fotos knippst. Wer ein Bild einfach von einer anderen Website oder vom Hersteller nimmt, braucht dafür eine Genehmigung. Ansonsten ist es Bilderklau und dieser kann teuer werden.

Welchen Ärger der Bilderklau macht, durfte nun ein Privatverkäufer spüren der ein gebrauchtes Navigationsgerät beim Online-Auktionshaus eBay versteigerte (Az.: 6 U 58/08). 72 Euro für das Navigationsgerät sind gut, wenn da nicht das zur Illustration genutzte Bild der Herstellerseite gewesen wäre. Er setzte das Bild ohne Genehmigung ein und nannte dabei noch nicht einmal den Fotografen. Erst die Abmahnung, doch diese blieb erfolglos. Dem Fotografen blieb nur noch der Weg einer Unterlassungserklärung und Schadenersatz. Insgesamt verklagte er den Privatverkäufer für die Lizenzgebühren und die unterlassene Nennung seines Namen auf 184 Euro zuzüglich den Abmahnungskosten von weiteren 500 Euro.

Mit Einschränkungen folgte das Brandenburgische Oberlandesgericht der Argumentation des Klägers. Das Gericht befand die Kosten jedoch zu hoch und begrenzte diese auf 40 Euro Schadenersatz und 100 Euro Abmahnungskosten. Die Richter entschieden mit einer milderen Strafe, weil das Foto nur ein paar Tage im Internet zu sehen war und weil es sich um einen privaten Verkauf handelte. Der Angeklagte muss außerdem die Kosten des Rechtsstreits tragen.

Kategorie: Internet

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Eine Antwort zu "Abmahnung wegen Produktbildern beim Verkauf"

  1. Stefan sagt:

    Schon krass, wie die Abmahnwelle immer heftiger wird. Aus Sicht des Fotografen ist es aber durchaus nachvollziehbar und es sollte sich ja mittlerweile herum gesprochen haben, dass Bilder eben nicht ohne Lizenz gezeigt werden dürfen. Dass das Gericht so milde war, liegt aber denke ich hauptsächlich daran, dass es hier um einen privaten Verkäufer ging, dem man noch etwas Unwissenheit unterstellt hatte.

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